Krankenkasse: Antrag sollten Befunde beigefügt werden

Um einen Antrag auf Kostenübernahme für die unterschiedlichsten Maßnahmen wie zusätzliche Geräte oder Betreuung stellen zu können, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man sofort alle Befunde mit einreicht.

Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen möchte, muss entsprechende Belege mit einreichen. Für manche Fälle gibt es im Internet entsprechende Vordrucke, die man herunterladen kann. Beispielsweise kann dieses für die Bezahlung einer unterstützenden Kraft oder auch zusätzlichen Geräten bei Gehörlosen der Fall sein. Auch für rehabilitierende Maßnahmen können entsprechende Anträge gestellt werden. Der Patient muss den Kontakt aufnehmen zur Krankenkasse: Antrag mit allen Befunden einreichen und gegebenenfalls telefonisch oder persönlich erfragen, welche zusätzlichen Berichte gewünscht werden.

Bei operativen Maßnahmen wird ein Antrag auf Kostenübernahme vor dem Eingriff empfohlen, um nachträgliche Überraschungen negativer Art auszuschließen. Diesen Antrag kann der Chirurg für die Patienten ausfüllen, den diese dann an die zuständige Kasse weiterleiten müssen. Allerdings ist es zwingend notwendig, alle Befunde, die für die Operation im Vorfeld erstellt worden sind (Chirurg, Hausarzt etc.), diesem Antrag hinzuzufügen. Auch der Hausarzt kann diese Anträge ausfüllen, eingereicht werden müssen sie immer durch den Patienten. Wenn die Krankenkasse die Übernahme ablehnt, sollte ein Widerspruch verfasst werden. Anschließend wird ein Gutachten über einen entsprechenden Dienst angefordert, das darüber entscheidet, ob die vorgesehene Maßnahme notwendig erscheint. Dieses kann auch schon vor der Entscheidung der Krankenkasse durch diese in Auftrag gegeben werden. Die Patienten werden dann zu einer Untersuchung eingeladen und können in einem persönlichen Gespräch direkt auf ihren Antrag Bezug nehmen.

Generell ist ein formloser Antrag oder auch ein entsprechender Vordruck nur dann erfolgreich, wenn ihm alle Unterlagen beigefügt werden. In bestimmten Situationen können die direkt erbrachten Nachweise über die Notwendigkeit dazuführen, dass ein Gutachter gar nicht erst eingeschaltet werden muss. Ein Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse kann auch darüber Aufschluss geben, wie diese Anträge am besten gestellt werden und welche Leistungen die Kasse an sich bietet. Auch darin können Unterschiede bestehen, über die sich Patienten im Vorfeld ausführlich informieren sollten. Auch ein Wechsel der Kasse mag bei unzureichenden Leistungen für Patienten rentabler erscheinen, was jedoch erst nach eingehender Prüfung umgesetzt werden sollte.