Für viele Auszubildende beginnt mit der eigenen Lehrstelle der Ernst des Lebens. Doch viele scheitern bereits an der Finanzierung ihres Lebensunterhalts. Doch Rettung naht: Der Azubi-Kredit ist keine Seltenheit mehr.
Sobald ein Jugendlicher eine Ausbildung beginnt, dann stehen auch Wünsche an, die man sich nicht immer alleine finanzieren kann.Hier kommt der Azubi-Kredit gerade richtig. Auch bei Auszubildenden sollte die Kreditbewilligung, solange die Verfügung über ein gewisses Einkommen gewährleistet ist, keine Probleme darstellen. Dabei sollte der Ausbildungslohn einem Mindestsatz von 250 Euro entsprechen. Schufa-Einträge stellen hingegen meist ein Ausschlusskriterium bei der Feststellung der Kreditwürdigkeit dar. In der Regel überschreitet der Azubi-Kredit die Grenze von 4000 Euro nicht, es sei denn, der Kredit wird durch einen Bürgen, häufig ein Elternteil, abgesichert.
Sollte dies der Fall sein, ist eine entsprechende Erhöhung der Anleihe möglich. Eine Alternative zum Azubi-Kredit stellen die Sofortkredite dar, bei welchen eine Auskunft bei der Schufa nicht notwendig ist. Hierbei muss jedoch die dem Lehrvertrag zu entnehmende Probezeit des Auszubildenden bereits beendet sein. Die Sofortkreditgeber gleichen allerdings häufig den Verzicht auf eine Schufa-Auskunft durch überhöhte Zinsen aus. Der Bildungskredit ist eine dritte Möglichkeit für Auszubildende ein Darlehen aufzunehmen. Für dieses benötigt man weder Sicherheiten noch einen Bürgen und außerdem ist er einkommensunabhängig gestaltet. Der Azubi muss sich jedoch, um einen Bildungskredit zu erhalten, in einer fortgeschrittenen Phase seiner Ausbildung befinden, was anhand von Zwischenzeugnissen nachgewiesen werden muss. Der Bildungskredit kann sowohl als Ergänzung zum Schüler-BAföG als auch diesen ersetzend beantragt werden. Beim Bildungskredit fungiert der Bund als Bürge, falls man bei der Rückzahlung des Darlehens in Schwierigkeiten geraten sollte. Die Auszahlung des Bildungskredites erfolgt in Teilraten zu jeweils 300 Euro im Monat, wobei die maximale Laufzeit 24 Monate beträgt. Die Mindestvoraussetzung der Auszahlung eines Ausbildungskredites besteht in der Volljährigkeit des Kreditnehmers. Außerdem darf dieser das 37. Lebensjahr noch nicht begonnen haben.